Der Tierschutzvertrag ist das Kerndokument für die rechtlichen Beziehungen zwichen der Tierschutzorganisation und den neuen Haltern. Er regelt alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung des Hundes. Folgende Bestandteile müssen im Vertrag unbedingt und mindestens enthalten sein:
- Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des vermittlenden Vereins
- Name und Anschrift des neuen Halters
- eine genaue Beschreibung des zu vermittelnden Hundes (Name, Rasse, gEschlecht, ungefähres Alter, Aussehen, Chip-Nr.)
- die Höhe der Gegenleistung, oftmals als Schutzgebühr bezeichnet
Das ist der Mindesinhalt des Tierschutzvertrages. Es können aber auch noch weitere Regelungen enthalten sein, wie z.B. Datum und Ort der Übergabe des Hundes, Vereinbarung über Kastration, zur Übernahme von Behandlungskosten bei chronisch kranken Hunden usw. Prinzipiell ist jede denkbare Frage, die im Zusammenhang mit der Vermittlung steht, regelungsfähig. Da das deutsche Recht jedoch in vielen Details, geprägt von einer Vielzahl mittlerweile veröffentlicher Urteile und Beschlüsse, recht unübersichtlich geworden ist, kann nicht bei jeder Einzelregelung gesagt werden, ob diese auch tatsächlich Bestand haben wird. Dennoch sind Einzelregelungen, die einzig im Interesse des Wohls des vermittelten Tieres getroffen sind, erst einmal zu begrüßen.
Die Gegenleistung für die Übergabe des Hundes ist die sogenannte Schutzgebühr, richtigerweise der Kaufpreis. Dieser liegt je nach Aufwand und Tierschutzorganisation zwischen 200,00 und 450,00 €. Das ist eine weite Spanne und der eine oder andere könnte sagen, die haben doch Streuner vermittelt. Die können doch nicht so viele Kosten verursachen. Diese Ansicht wäre jedoch zu kurz gedacht. Streuner und Aufnahmehunde verursachen aber dennoch gleich von Anfang an ihres Aufenthaltes im Refugio der Tierschützer Kosten. Die Hunde benötigen regelmäßig Futter und oftmals zunächst eine Grundpflege, wozu z.B. Waschlotion, Zeckenabwehrmittel usw. gehören. Dann müssen die Hunde geimpft und gechipt werden. Die Kosten der Unterhaltung des Tierheimes als solches werden anteilig auf die Hunde umgelegt. Dazu zählen Miete, Wasser, Strom, Reinigungsmittel, Reparaturen u.v.m.. Viele Hunde sind krank und benötigen mehrmalige Tierarztkonsultationen und Medikamente evtl. auch Operationen. Die Organisation der Vermittlung kostet Geld. Schließlich schlägt der Transport des Hundes mit dem Flugzeug im günstigsten Fall mit 75,00 € zu Buche. Gerade bei Hunden, die lange im Tierheim zu bringen, ist die Schutzgebühr auf gar keinen Fall mehr kostendeckend. Viele Kosten der Arbeit vor Ort werden daher mit Hilfe von Spenden aufgefangen, denn anderenfalls würde die Schutzgebühr oftmals leider noch viel höher ausfallen müssen. Wir bitte um Ihr Verständnis dafür. Glauben Sie uns aber bitte auch, daß die Vermittlung von Hunden, die im Tierheim ordentlich betreut wurden, die gesundheitlich gut versorgt wurden und die alle notwendigen Impfungen, einen Chip und einen gültigen EU-Heimtierausweis erhalten haben, für die Tierschützer keinen Gewinn abwerfen, wie nicht selten aus Unwissenheit oder vielleicht auch Boshaftigkeit behauptet wird.