Was es sie in Niedersachsen seit ein paar Jahren bereits gibt, soll sie nun auch in Hessen eingeführt werden - die generelle Registrierungspflicht aller Hunde im Lande. So sieht es der Koalistionsvertrag für die laufende Legislaturperiode der hessichen Landesregierung vor.

In Niedersachsen müssen Hundehalter ihre Hunde bei einer im Auftrage der Landesregierung tätigen Privatfirma anmelden, natürlich gegen Gebühr. Diese beträgt derzeit um die 25,00 €. Zwei Kläger, die diese Gebühr ablehnten, waren jedoch vor Gericht bereits erfolgreich. Doch derartige Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. Das heißt, was der eine für sich erstreitet, gilt nicht automatisch auch für seinen Nachbarn. Jedoch dürften diese Urteile Grund genug sein, daß auch andere Hundehalter gegen die Gebührenbescheide klagen sollten.

In Hessen scheint man einen anderen Weg für gangbar zu halten. Wie aus Gesprächen zwischen TASSO und Staatsministerimn Hinz bekannt wurde, soll eine Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation durchaus möglich sein. Damit könnte TASSO die Registrierung der hessischen Hunde vornehmen und das noch dazu ganz kostenlos für die Hundehalter. Der zweite Vorteil dieser Art der Registirerung ist der, daß auch eine Suche nach entlaufenen Hunden ermöglicht wird, ohne daß sich der Hundehalter bei mehreren Stellen anmelden muß.

Im aktuellen Berliner Hundegesetz ist bisher nur eine Chippfllicht für alle Hunde verankert. Das ist aber nur eine halbe Sache, denn was nutzt der Chip im Verlustfall, wenn der Hund nirgendwo registriert ist? Alleinfalls die Behörden könnten im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob der Ihnen vorgestellte Hund auch tatsächlich der Hund des Vorlegers des Heimtierausweises ist. Ob der Vorlegende auch tatsächlich der Halter ist, ist dabei unsicher.

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